Sicherungsmaßnahme
Caritas Pflege-Dienste Ruhr GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Caritas Pflege-Dienste Ruhr GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.07.2013, Aktenzeichen 162 IN 118/13.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 118/13
- Registerbezug
- Essen, HRB 13003
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 01.07.2013
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Wolfgang Piroth
- Im Handelsregister seit
- 1998
- Stammkapital
- 653.430 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche durch den Betrieb von Pflege-, Versorgungs-, Betreuungseinrichtungen und Hilfsdiensten sowie die Beteiligung hieran. Die Einrichtungen der Gesellschaft dienen der vor- und nachstationären sowie der ambulanten Pflege, Pflege, Versorgung, Betreuung und seelsorglichen Begleitung von Personen, die infolg …
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 118/13
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 13003 eingetragenen
Caritas Pflege-Dienste Ruhr GmbH, Niederstr. 16, 45141 Essen, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Heinrich Verweyen, Alfried-Krupp-Str. 40,
45131 Essen
Geschäftszweig: Pflegedienste
ist am 01.07.2013, um 10:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Wolfgang Piroth,
Heinrich-Heine-Allee 20, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 118/13
Amtsgericht Essen, 01.07.2013
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 13003 eingetragenen
Caritas Pflege-Dienste Ruhr GmbH, Niederstr. 16, 45141 Essen, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Heinrich Verweyen, Alfried-Krupp-Str. 40,
45131 Essen
Geschäftszweig: Pflegedienste
ist am 01.07.2013, um 10:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Wolfgang Piroth,
Heinrich-Heine-Allee 20, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 118/13
Amtsgericht Essen, 01.07.2013