Sicherungsmaßnahme

Carioca GmbH

Dresden

Das Amtsgericht Dresden hat zur Carioca GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2021, Aktenzeichen 564 IN 711/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
564 IN 711/21
Registerbezug
Dresden, HRB 21589
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
09.07.2021
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

AZ: 533 IN 711/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Carioca GmbH, Rossendorfer Ring 24, 01328 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 21589
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kruschel

- wurde am 09.07.2021 um 11:15 Uhr Dr. Susanne Berner, Franz-Liszt-Straße 13, 01219 Dresden, Email geschäftlich innfo@berner-insolvenzverwaltung.de, Telefon geschäftlich 0341 1248764, Telefax 0341 1248765, Website www.berner-insolvenzverwaltung.de zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Rechtsbehelfsbelehrung:

-
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Forderungsprüfung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme