Forderungsprüfung
CAREcom GmbH
Kirchheim
Das Amtsgericht Memmingen hat zur CAREcom GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.08.2026, Aktenzeichen 2 IN 72/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Memmingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 72/23
- Registerbezug
- Memmingen, HRB 20162
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 26.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 72/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CAREcom GmbH, Professor-Messerschmitt-Straße 41b, 86159 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Üstün Erdal
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 20162
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 25.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 25.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CAREcom GmbH, Professor-Messerschmitt-Straße 41b, 86159 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Üstün Erdal
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 20162
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 25.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 25.08.2026