Insolvenzbekanntmachung

Care mobil ambulant gGmbH

Schneverdingen

Das Amtsgericht Celle hat zur Care mobil ambulant gGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 34 IN 45/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Celle
Aktenzeichen
34 IN 45/26
Registerbezug
Lüneburg, HRB 213280
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
09.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2025
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, Förderung der Hilfe für Behinderte und Förderung der Wohlfahrt gem. § 52 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 9 und Nr. 10 der Abgabenordnung, sowie die Förderung mildtätiger Zwecke gem. § 53 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch ambulante Angebote zur pflegerischen Unterstützung in der Häuslichkeit. Der Zweck wird weiterhin verwirkl …
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

34 IN 45/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care mobil ambulant gGmbH, Verdener Str. 10, 29640 Schneverdingen (AG Lüneburg, HRB 213280), vertr. d.: Monique Heinrich, Remarque Weg 24, 29640 Schneverdingen, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Henning Sämisch festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Celle eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 09.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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