Sicherungsmaßnahme
CARBOWEST GmbH
Ennigerloh
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur CARBOWEST GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2026, Aktenzeichen 509 IN 39/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 509 IN 39/26
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB 13264
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Holger Rhode
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 509 IN 39/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 13264 eingetragenen CARBOWEST GmbH, Westring 10, 59320 Ennigerloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Günther Keutmeier, Ostarpstraße 28, 59302 Oelde und Herrn Harald Günter Klein, Heinrich-Heine-Gärten 4 D, 40549 Düsseldorf
ist am 07.04.2026, um 08:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Rhode, Friedrich-Ebert-Straße 13a, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
509 IN 39/26
Amtsgericht Wuppertal, 07.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 13264 eingetragenen CARBOWEST GmbH, Westring 10, 59320 Ennigerloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Günther Keutmeier, Ostarpstraße 28, 59302 Oelde und Herrn Harald Günter Klein, Heinrich-Heine-Gärten 4 D, 40549 Düsseldorf
ist am 07.04.2026, um 08:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Rhode, Friedrich-Ebert-Straße 13a, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
509 IN 39/26
Amtsgericht Wuppertal, 07.04.2026