Insolvenzbekanntmachung

Caravan Rumpf GmbH

Lingen (Ems)

Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat zur Caravan Rumpf GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 18 IN 26/15.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lingen (Ems)
Aktenzeichen
18 IN 26/15
Registerbezug
Osnabrück, HRB 101089
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
05.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2005
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Verkauf, die Wartung, die Reparatur und die Vermietung von Wohnwagen und Reisemobilen aller Art sowie der Verkauf von entsprechendem Zubehör.

Veröffentlichungstext

18 IN 26/15: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caravan Rumpf GmbH, Lenzfeld 4, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRB 101089), vertr. d.: Rainer Rumpf, als GF der Caravan Rumpf GmbH, Thiens Heide 18, 49811 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), ist am 25.09.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lingen (Ems), 25.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Restschuldbefreiung
  2. Insolvenzbekanntmachung
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