Forderungsprüfung
Caprock Investment GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Caprock Investment GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.09.2026, Aktenzeichen 36c IN 2090/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36c IN 2090/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 221182
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 10.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Kauf, Verkauf, Renovierung, Vermietung, Reinigung, Instandhaltung und Verwaltung von Immobilien sowie der Winterdienst.
- Branchenindikator
- Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36c IN 2090/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Caprock Investment GmbH, Düsseldorfer Straße 31 A, 10707 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Andrzej Dutka
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 221182
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Caprock Investment GmbH, Düsseldorfer Straße 31 A, 10707 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Andrzej Dutka
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 221182
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.09.2026