Forderungsprüfung
Capex Solutions GmbH
Ditzingen
Das Amtsgericht Ludwigsburg hat zur Capex Solutions GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2025, Aktenzeichen 2 IN 365/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 365/24
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 735142
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 04.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 365/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Capex Solutions GmbH, Max-Eyth-Str. 6, 71254 Ditzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Engin Gürel
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 735142
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 01.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.12.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 03.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Capex Solutions GmbH, Max-Eyth-Str. 6, 71254 Ditzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Engin Gürel
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 735142
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 01.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.12.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 03.11.2025