Forderungsprüfung
Can Citymarkt GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur Can Citymarkt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.06.2026, Aktenzeichen IN 1284/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1284/21
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 34591
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 1284/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Can Citymarkt GmbH, Allersberger Straße 57, 90461 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Can Gülcan, geb. Düdükcü
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34591
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 13.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 15.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Can Citymarkt GmbH, Allersberger Straße 57, 90461 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Can Gülcan, geb. Düdükcü
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34591
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 13.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 15.06.2026