Aufhebung des Verfahrens

"Camion Blue" Modevertrieb GmbH

Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur "Camion Blue" Modevertrieb GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.01.2026, Aktenzeichen 107 IN 27/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 27/20
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 74867
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
16.01.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Thomas Becker
Im Handelsregister seit
1990
Stammkapital
79.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Groß- und Einzelhandel mit Textilien. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 27/20

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 74867 eingetragenen "Camion Blue" Modevertrieb GmbH, Provinzialstraße 58, 66126 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch Herrn Claus Blau, Hugenottenstr. 125, 66333 Völklingen

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Becker, Brückenstraße 60, 66763 Dillingen

wird heute, am 16.01.2026, um 9:36 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

107 IN 27/20
Amtsgericht Saarbrücken, 16.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme
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