Forderungsprüfung

Caleo - Renewable Energies Development Unternehmergesellschaft

Bremen

Das Amtsgericht Rosenheim hat zur Caleo - Renewable Energies Development Unternehmergesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 608 IN 229/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rosenheim
Aktenzeichen
608 IN 229/24
Registerbezug
Bremen, HRB 36237
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
09.09.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
1.097 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Forschung, Entwicklung und Herstellung sowie Vertrieb von technischen Komponenten für erneuerbare Stromenergie- und Wärmetechnik sowie die Entwicklung von Konzepten zur Umrüstung und zum Bau von Energieproduktions- und abgabesystemen aller Art und für die Erzeugung und Abgabe von Nutzungsenergien aus erneuerbaren Energien durch alternative Energiegewinnungstechniken, Entwicklung, Herstellung und V …
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

608 IN 229/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Caleo - Renewable Energies Development Unternehmergesellschaft, Hanna-Kunath-Str. 19, 28199 Bremen, vertreten durch die Gesellschafterinnen BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Neumann Sylvia und Kleine Holding GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Kleine Andreas, Kleine Michael und Kleine Werner
Registergericht: Amtsgericht Bremen Register-Nr.: HRB 36237
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 09.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
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