Sicherungsmaßnahme
Café Zentral Vreden GmbH
Vreden
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Café Zentral Vreden GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2026, Aktenzeichen 85 IN 14/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 85 IN 14/26
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 22864
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Tanja Kreimer
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 14/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 22864 eingetragenen Café Zentral Vreden GmbH, Markt 10-11, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Ararat Murat, Flörbachweg 10, 48683 Ahaus
ist am 18.03.2026, um 08:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
85 IN 14/26
Amtsgericht Münster, 18.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 22864 eingetragenen Café Zentral Vreden GmbH, Markt 10-11, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Ararat Murat, Flörbachweg 10, 48683 Ahaus
ist am 18.03.2026, um 08:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
85 IN 14/26
Amtsgericht Münster, 18.03.2026