Forderungsprüfung
Café im FKV GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Café im FKV GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2026, Aktenzeichen 810 IN 386/25 C-10-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 386/25 C-10-9
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 128575
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 21.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
810 IN 386/25 C-10-9 In dem Insolvenzverfahren Café im FKV GmbH, Markt 44, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 128575),
vertreten durch:
1. Alex Knus, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Oleg Derksen, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
3. Moritz Ziehr, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 28.12.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.01.2027 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 21.10.2026
vertreten durch:
1. Alex Knus, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Oleg Derksen, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
3. Moritz Ziehr, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 28.12.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.01.2027 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 21.10.2026