Abweisung mangels Masse

Café Evergreen UG (haftungsbeschränkt)

Duisburg

Das Amtsgericht Duisburg hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Café Evergreen UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 23.02.2026, Aktenzeichen 620 IN 3144/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 3144/25
Registerbezug
Duisburg, HRB 30830
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.02.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
7.800 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Verkauf von Heiß- und Kaltgetränken sowie warmer und kalter Speisen
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 3144/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30830 eingetragenen Café Evergreen UG (haftungsbeschränkt), Wallstr. 20, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Heider, Angertaler Str. 23, 47249 Duisburg

ist der am 29.12.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 23.12.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 22.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden.

Amtsgericht Duisburg, 22.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Abweisung mangels Masse
  3. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten