Abweisung mangels Masse
Café Evergreen UG (haftungsbeschränkt)
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Café Evergreen UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 23.02.2026, Aktenzeichen 620 IN 3144/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 3144/25
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 30830
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.02.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 7.800 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Verkauf von Heiß- und Kaltgetränken sowie warmer und kalter Speisen
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
- Kein Verfahren
- Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
- Für Gläubiger
- Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
- Für Beschäftigte
- Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 3144/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30830 eingetragenen Café Evergreen UG (haftungsbeschränkt), Wallstr. 20, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Heider, Angertaler Str. 23, 47249 Duisburg
ist der am 29.12.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 23.12.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 22.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Duisburg, 22.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30830 eingetragenen Café Evergreen UG (haftungsbeschränkt), Wallstr. 20, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Heider, Angertaler Str. 23, 47249 Duisburg
ist der am 29.12.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 23.12.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 22.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Duisburg, 22.02.2026