Forderungsprüfung
YADROS GmbH
Quickborn
- Insolvenzgericht
- Pinneberg
- Aktenzeichen
- 71 IN 236/19
- Registerbezug
- Pinneberg, HRB 6437 PI
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 01.11.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
71 IN 236/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
YADROS GmbH, Theodor-Storm-Straße 21, 25451 Quickborn, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Drossel, geboren am 19.08.1954
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 6437 PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRRS, Friesenweg 4, Haus 13, 22763 Hamburg, Gz.: PR-Nr.: 19/10132 7
1. Die Prüfung der bis 14.11.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 72-74 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 24.11.2022.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 25.10.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
YADROS GmbH, Theodor-Storm-Straße 21, 25451 Quickborn, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Drossel, geboren am 19.08.1954
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 6437 PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRRS, Friesenweg 4, Haus 13, 22763 Hamburg, Gz.: PR-Nr.: 19/10132 7
1. Die Prüfung der bis 14.11.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 72-74 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 24.11.2022.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 25.10.2022