Insolvenzbekanntmachung

Ca-Ma by Reinstadler UG (haftungsbeschränkt)

Worms

Das Amtsgericht Worms hat zur Ca-Ma by Reinstadler UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.02.2026, Aktenzeichen 12 IN 112/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Worms
Aktenzeichen
12 IN 112/25
Registerbezug
Mainz, HRB 53697
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
13.02.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2025
Stammkapital
2.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Herstellung und der Verkauf von Backwaren.

Veröffentlichungstext

12 IN 112/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ca-Ma by Reinstadler UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. GF Mark Reinstadler, Winzerstraße 16, 67549 Worms (AG Mainz, HRB 53697), ist der Beschluss vom 13.01.2026 berichtigt worden.

Statt AG Mainz, HRB 12007 muss es richtig heißen: AG Mainz HRB 53697

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 oder dem Landgericht Mainz Beschwerdegericht 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Worms, 13.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten