Insolvenzbekanntmachung

Präzisa Feindrehteile GmbH & Co. KG

Wiernsheim

Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
4 IN 64/19
Registerbezug
Mannheim, HRA 503389
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
15.09.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

4 IN 64/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Präzisa Feindrehteile GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Präzisa Verwaltungs GmbH, Im Hasenlauf 2, 75446 Wiernsheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Weber und Ralf Zeiher
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 503389
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Vergleichsabschluss mit Herrn Stefan Weber zur Abgeltung von Ansprüchen aus Anfechtung und Geschäftsführerhaftung durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von 27.000,00 EUR

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.10.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Pforzheim, Lindenstraße 8, 75175 Pforzheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 15.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Eröffnung des Verfahrens