Masseunzulänglichkeit
C2C Computer GmbH
Bochum
Das Amtsgericht Bochum hat zur C2C Computer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.06.2026, Aktenzeichen 80 IN 485/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 485/25
- Registerbezug
- Bochum, HRB 7806
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 485/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7806 eingetragenen C2C Computer GmbH, Am Ginsterbusch 1, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Rupert, Paulinenstr. 22, 44799 Bochum
ist am 17.06.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 485/25
Amtsgericht Bochum, 18.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7806 eingetragenen C2C Computer GmbH, Am Ginsterbusch 1, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Rupert, Paulinenstr. 22, 44799 Bochum
ist am 17.06.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 485/25
Amtsgericht Bochum, 18.06.2026