Sicherungsmaßnahme
C.P-Abbruch GmbH
Düren
Das Amtsgericht Aachen hat zur C.P-Abbruch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.04.2026, Aktenzeichen 91 IN 100/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 91 IN 100/26
- Registerbezug
- Düren, HRB 8966
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Christoph Nüsser
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 100/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der C.P-Abbruch GmbH, Kölner Landstraße 304, 52351 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmidt,
Geschäftszweig: Entkernung und Entrümpelung, Trockenbau, Hausmeisterarbeiten und Asbestbeseitigung
ist am 13.04.2026, um 11:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser, August-Klotz-Str. 2, 52349 Düren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 100/26
Amtsgericht Aachen, 13.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der C.P-Abbruch GmbH, Kölner Landstraße 304, 52351 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmidt,
Geschäftszweig: Entkernung und Entrümpelung, Trockenbau, Hausmeisterarbeiten und Asbestbeseitigung
ist am 13.04.2026, um 11:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser, August-Klotz-Str. 2, 52349 Düren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 100/26
Amtsgericht Aachen, 13.04.2026