Sicherungsmaßnahme
''C. & H. Turck GmbH''
Remscheid
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur ''C. & H. Turck GmbH'' eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2020, Aktenzeichen 145 IN 333/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 333/20
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB HRB 11291
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.08.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Marc d`Avoine
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 333/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 11291 eingetragenen
''C. & H. Turck GmbH'', Rader Str. 118, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten
durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen Roland Zillgith, Rader Str. 118, 42897
Remscheid und Herrn Christoph Drewes, Rader Str. 118, 42897 Remscheid
Geschäftszweig: Betrieb einer Härterei und Vergüterei.
ist am 28.08.2020, um 12:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d`Avoine,
Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
145 IN 333/20
Amtsgericht Wuppertal, 28.08.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 11291 eingetragenen
''C. & H. Turck GmbH'', Rader Str. 118, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten
durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen Roland Zillgith, Rader Str. 118, 42897
Remscheid und Herrn Christoph Drewes, Rader Str. 118, 42897 Remscheid
Geschäftszweig: Betrieb einer Härterei und Vergüterei.
ist am 28.08.2020, um 12:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d`Avoine,
Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
145 IN 333/20
Amtsgericht Wuppertal, 28.08.2020