Sicherungsmaßnahme
BWF - Beteiligungsgesellschaft mbH
Bexbach
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur BWF - Beteiligungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2025, Aktenzeichen 105 IN 28/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 105 IN 28/25
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 3880
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 09.10.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Jochen Eisenbeis
- Im Handelsregister seit
- 2001
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an anderen Gesellschaften, insbesondere an der BWF Armaturen GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bexbach, deren Geschäftsgegenstand gerichtet ist auf den Handel, die Beratung und den Service im Bereich Pipelinearmaturen und Zubehör.
- Branchenindikator
- Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 28/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 3880 eingetragenen BWF - Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarpfalz-Park 112, 66450 Bexbach, vertr. d. d. Gf.
ist am 09.10.2025, um 08:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis, Käthe-Kollwitz-Str. 11, 66115 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
105 IN 28/25
Amtsgericht Saarbrücken, 09.10.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 3880 eingetragenen BWF - Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarpfalz-Park 112, 66450 Bexbach, vertr. d. d. Gf.
ist am 09.10.2025, um 08:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis, Käthe-Kollwitz-Str. 11, 66115 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
105 IN 28/25
Amtsgericht Saarbrücken, 09.10.2025