Aufhebung des Verfahrens
Butz Industriemontage GmbH
Sangerhausen
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Butz Industriemontage GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 59 IN 769/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 769/12
- Registerbezug
- Stendal, HRB 15547
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 15.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 25.600 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Montage von Stahlfertighallen sowie alle damit in Verbindung stehenden Geschäfte.
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
59 IN 769/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Butz Industriemontage GmbH, Hüttenstraße 101, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 15547), vertr. d.: Anja Burreh, Taubenberg 11, 06526 Sangerhausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über des Insolvenzverwalters vom 27.08.2026 auf Anordnung einer Nachtragsverteilung bezüglich der erwarteten Quotenzahlung zugunsten der Schuldnerin aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Graoff Container- und Hallenbau GmbH, Mannhein Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 14.10.2026
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über des Insolvenzverwalters vom 27.08.2026 auf Anordnung einer Nachtragsverteilung bezüglich der erwarteten Quotenzahlung zugunsten der Schuldnerin aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Graoff Container- und Hallenbau GmbH, Mannhein Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 14.10.2026