Insolvenzbekanntmachung
Burglengenfeld Components GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Burglengenfeld Components GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2025, Aktenzeichen 3609 IN 2170/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3609 IN 2170/25
- Registerbezug
- Berlin, HRB 259914
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 28.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Vertrieb, die Konzeptionierung, die Entwicklung und Herstellung, der Erwerb, die Veräußerung und die Bearbeitung von Metallprodukten und lichttechnischen Komponenten, insbesondere der Betrieb des gesellschaftseigenen Konsignationslagers für den Absatz lichttechnischer Komponenten in Burglengenfeld.
Veröffentlichungstext
3609 IN 2170/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Burglengenfeld Components GmbH, Volkmarstraße 18, 12099 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hermanns
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 259914
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Sachwalters vom 21.10.2025 wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zu einem gerichtlichen Vergleich (LG Frankfurt am Main, 3-13 O 76/25) mit der Lehner Leuchten GmbH (u. a. Verkauf des Warenbestands zu einem Kaufpreis von 40.000 EUR)
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.11.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Burglengenfeld Components GmbH, Volkmarstraße 18, 12099 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hermanns
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 259914
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Sachwalters vom 21.10.2025 wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zu einem gerichtlichen Vergleich (LG Frankfurt am Main, 3-13 O 76/25) mit der Lehner Leuchten GmbH (u. a. Verkauf des Warenbestands zu einem Kaufpreis von 40.000 EUR)
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.11.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.10.2025