Sicherungsmaßnahme
Burandt Kurier GmbH & Co KG
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Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Burandt Kurier GmbH & Co KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.04.2026, Aktenzeichen 79 IN 20/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 79 IN 20/26
- Registerbezug
- Coesfeld, HRA 7981
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.04.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Stefan Dokters
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 20/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 7981 eingetragenen Burandt Kurier GmbH & Co KG, Gettruperstraße 3, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16022 eingetragene Burandt Kurier Vewaltungs GmbH, Gettruper Straße 3, 48308 Senden, diese vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Mohammed Hassan Kalander, Gettruper Straße 1, 48308 Senden,
ist am 16.04.2026, um 15:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Dokters, Erzweg 2, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
79 IN 20/26
Amtsgericht Münster, 16.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 7981 eingetragenen Burandt Kurier GmbH & Co KG, Gettruperstraße 3, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16022 eingetragene Burandt Kurier Vewaltungs GmbH, Gettruper Straße 3, 48308 Senden, diese vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Mohammed Hassan Kalander, Gettruper Straße 1, 48308 Senden,
ist am 16.04.2026, um 15:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Dokters, Erzweg 2, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
79 IN 20/26
Amtsgericht Münster, 16.04.2026