Forderungsprüfung
Bunte Palette GmbH
Rostock
Das Amtsgericht Rostock hat zur Bunte Palette GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2026, Aktenzeichen 60 IN 756/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 756/23
- Registerbezug
- Rostock, HRB 902
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 30.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
60 IN 756/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bunte Palette GmbH, Schweriner Straße 43, 18069 Rostock, vertreten durch die Geschäftsführer Martin Düwel und Lars Salvisberg
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 902
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 25.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 25.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 28.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bunte Palette GmbH, Schweriner Straße 43, 18069 Rostock, vertreten durch die Geschäftsführer Martin Düwel und Lars Salvisberg
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 902
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 25.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 25.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 28.10.2026