Forderungsprüfung
Bürgerladen Vilshofen UG (haftungsbeschränkt)
Vilshofen
Das Amtsgericht Passau hat zur Bürgerladen Vilshofen UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.03.2023, Aktenzeichen IN 124/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Passau
- Aktenzeichen
- IN 124/22
- Registerbezug
- Passau, HRB 11141
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.03.2023
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
IN 124/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bürgerladen Vilshofen UG (haftungsbeschränkt), Obere Vorstadt 15, 94474 Vilshofen an der Donau, vertreten durch den Geschäftsführer Plischke Wolfram, geboren am 17.06.1962, Dobl 16, 94474 Vilshofen an der Donau
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 11141
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.03.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 112 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.04.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 17.03.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bürgerladen Vilshofen UG (haftungsbeschränkt), Obere Vorstadt 15, 94474 Vilshofen an der Donau, vertreten durch den Geschäftsführer Plischke Wolfram, geboren am 17.06.1962, Dobl 16, 94474 Vilshofen an der Donau
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 11141
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.03.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 112 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.04.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 17.03.2023