Forderungsprüfung

Bürgerhaus Elsen Gastro GmbH

Paderborn

Das Amtsgericht Paderborn hat zur Bürgerhaus Elsen Gastro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.11.2024, Aktenzeichen 2 IN 102/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 102/23
Registerbezug
Paderborn, HRB 10227
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.11.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Betrieb einer Gaststätte und die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 102/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10227 eingetragenen Bürgerhaus Elsen Gastro GmbH, Bohlenweg 27, 33106 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Schlenger,

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

2 IN 102/23
Amtsgericht Paderborn, 08.11.2024

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme
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