Forderungsprüfung
Bührer GmbH
Mannheim
Das Amtsgericht Mannheim hat zur Bührer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.02.2026, Aktenzeichen 4 IN 1061/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 1061/20
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 718854
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 03.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
4 IN 1061/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bührer GmbH, Mühlenstr. 4-10, 68169 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Bührer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 718854
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 47 - 56 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 02.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bührer GmbH, Mühlenstr. 4-10, 68169 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Bührer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 718854
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 47 - 56 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 02.02.2026