Forderungsprüfung

BUDIK Formen- und Werkzeugbau GmbH

Breitenfelde

Das Amtsgericht Schwarzenbek hat zur BUDIK Formen- und Werkzeugbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.01.2025, Aktenzeichen 1 IN 16/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Schwarzenbek
Aktenzeichen
1 IN 16/24
Registerbezug
Lübeck, HRB 248 MÖ
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
02.01.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1990
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Bearbeitung von Materialien der verschiedensten Arten und Zusammensetzung mittels hochwertiger Schneidetechniken mit Schwerpunkt funkenerosive Metallbearbeitung. Die Gesellschaft darf sich an weiteren Unternehmen solcher Art beteiligen. Sie ist auch berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

1 IN 16/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BUDIK Formen- und Werkzeugbau GmbH, Bergkoppel 24, 23881 Breitenfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Andre Kähler
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 248 MÖ
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 27.12.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 49-52 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 07.02.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 27.12.2024

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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