Forderungsprüfung
Buchbinderei Heinz Meyer GmbH
Lichtenau
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur Buchbinderei Heinz Meyer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.08.2026, Aktenzeichen 402 IN 903/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 402 IN 903/24
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 24519
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 19.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 903/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buchbinderei Heinz Meyer GmbH, vertr. d. d. GF Obere Hauptstraße 41, 09244 Lichtenau OT Oberlichtenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 24519
vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Ahnert
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 18.09.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 402 IN 903/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buchbinderei Heinz Meyer GmbH, vertr. d. d. GF Obere Hauptstraße 41, 09244 Lichtenau OT Oberlichtenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 24519
vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Ahnert
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 18.09.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.