Aufhebung des Verfahrens

BTB - Brandschutz & Trockenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Schmelz

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur BTB - Brandschutz & Trockenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 103 IN 4/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
103 IN 4/24
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 19423
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
08.09.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
JR Günter Staab
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 4/24

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 19423 eingetragenen BTB - Brandschutz & Trockenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Franz-Birringer-Straße 19, 66839 Schmelz, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Udo Ettelbrück,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken

wird heute, am 07.09.2026, um 12:14 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

103 IN 4/24
Amtsgericht Saarbrücken, 07.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Schlusstermin
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme
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