Forderungsprüfung
BSL Holding GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur BSL Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.07.2026, Aktenzeichen 1500 IN 165/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 165/22
- Registerbezug
- München, HRB 244259
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 21.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Verwaltung eigenen Vermögens, Erwerben, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
Veröffentlichungstext
1500 IN 165/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BSL Holding GmbH, Waltherstraße 23, 80337 München, vertreten durch die Geschäftsführer Hierl Frederic und Pichler Johannes
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 244259
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BSL Holding GmbH, Waltherstraße 23, 80337 München, vertreten durch die Geschäftsführer Hierl Frederic und Pichler Johannes
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 244259
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.07.2026