Sicherungsmaßnahme

BSG Bildungswerk für Soziales und Gesundheit GmbH

Würselen

Das Amtsgericht Aachen hat zur BSG Bildungswerk für Soziales und Gesundheit GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.06.2026, Aktenzeichen 92 IN 89/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 89/26
Registerbezug
Aachen, HRB 20892
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
08.06.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Frank Graaf
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 89/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 20892 eingetragenen BSG Bildungswerk für Soziales und Gesundheit GmbH, Schumanstr. 18, 52146 Würselen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Klaudia Robel ,

Geschäftszweig: Aus-, Weiter- und Fortbildung in den Bereichen Pflege und Sozales u.a.

ist am 08.06.2026, um 08:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Graaf, Augustastr. 91, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

92 IN 89/26
Amtsgericht Aachen, 08.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme