Sicherungsmaßnahme
BSG Bewegung - Sport - Gesundheit Bad Oeynhausen e. V.
Bad Oeynhausen
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur BSG Bewegung - Sport - Gesundheit Bad Oeynhausen e. V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.12.2024, Aktenzeichen 43 IN 946/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 946/24
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, VR 469
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.12.2024
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Frank Schorisch
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 946/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Vereinsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter VR 469 eingetragenen Verein BSG Bewegung - Sport - Gesundheit Bad Oeynhausen e. V., Weststr. 1, 32545 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dieter Klimaschewski, Weststr. 1, 32545 Bad Oeynhausen und Herrn Thomas Brast, Weststr. 1, 32545 Bad Oeynhausen
ist am 17.12.2024, um 15:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Schorisch, Berliner Straße 3, 32052 Herford bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 946/24
Amtsgericht Bielefeld, 17.12.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Vereinsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter VR 469 eingetragenen Verein BSG Bewegung - Sport - Gesundheit Bad Oeynhausen e. V., Weststr. 1, 32545 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dieter Klimaschewski, Weststr. 1, 32545 Bad Oeynhausen und Herrn Thomas Brast, Weststr. 1, 32545 Bad Oeynhausen
ist am 17.12.2024, um 15:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Schorisch, Berliner Straße 3, 32052 Herford bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 946/24
Amtsgericht Bielefeld, 17.12.2024