Forderungsprüfung
BS Roth GmbH
Roth
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur BS Roth GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.04.2025, Aktenzeichen IN 613/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 613/24
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 39131
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.04.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 613/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BS Roth GmbH, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Thomas Siegfried
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 39131
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 28.04.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BS Roth GmbH, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Thomas Siegfried
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 39131
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 28.04.2025