Sicherungsmaßnahme
BS Foam GmbH
Northeim
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur BS Foam GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.06.2026, Aktenzeichen 43 IN 475/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 475/26
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 207584
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Yorck Tilman Streitbörger
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 475/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 207584 eingetragenen BS Foam GmbH, Lange Str. 6-8, 37154 Northeim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Heinrich Sommer, Lange Str. 6-8, 37154 Northeim und Herrn Tobias Sommer, Lange Str. 6-8, 37154 Northeim
Geschäftszweig: Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Schaumstoffen jeglicher Art, Matratzen und Zubehör sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte
ist am 18.06.2026, um 11:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 475/26
Amtsgericht Bielefeld, 18.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 207584 eingetragenen BS Foam GmbH, Lange Str. 6-8, 37154 Northeim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Heinrich Sommer, Lange Str. 6-8, 37154 Northeim und Herrn Tobias Sommer, Lange Str. 6-8, 37154 Northeim
Geschäftszweig: Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Schaumstoffen jeglicher Art, Matratzen und Zubehör sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte
ist am 18.06.2026, um 11:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 475/26
Amtsgericht Bielefeld, 18.06.2026