Sicherungsmaßnahme

Bring24 GmbH

Kabelsketal

Das Amtsgericht Köln hat zur Bring24 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.08.2021, Aktenzeichen 70a IN 211/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 211/21
Registerbezug
Stendal, HRB 27749
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.08.2021
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Andreas Amelung
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
33.330 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Internethandel mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs und Lieferservice sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Serviceleistungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 211/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 27749 eingetragenen Bring24 GmbH, c/o Frederik Reitsma, Ringelnatzstraße 22, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frederik Reitsma, Ringelnatzstraße 22, 50996 Köln

Geschäftszweig: der Internethandel mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs und Lieferservice sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Serviceleistungen

ist am 17.08.2021, um 14:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Amelung, Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70a IN 211/21
Amtsgericht Köln, 17.08.2021

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
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