Insolvenzbekanntmachung

Brennecke Harzer Wurstwaren GmbH

Liebenburg

Das Amtsgericht Goslar hat zur Brennecke Harzer Wurstwaren GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.10.2022, Aktenzeichen 32 IN 8/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
32 IN 8/19
Registerbezug
Braunschweig, HRB 110520
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
17.10.2022
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

32 IN 8/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brennecke Harzer Wurstwaren GmbH, Posthof 8, 38704 Liebenburg (AG Braunschweig, HRB 110520), vertr. d.: Horst Heyden, Luttersche Straße 7, 38704 Liebenburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 02.11.2022, 10:00 Uhr, II/E, 2. OG, Amtsgericht Goslar - Haus II -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Goslar, 14.10.2022

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme