Eröffnung des Verfahrens

BRE P 19 GmbH

Monheim

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur BRE P 19 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.04.2026, Aktenzeichen 810 IN 1355/25 B-10-7.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1355/25 B-10-7
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 93006
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
15.04.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

810 IN 1355/25 Br-82-: In dem Insolvenzverfahren BRE P 19 GmbH, Rheinpromenade 8, 40789 Monheim (AG Düsseldorf, HRB 93006),
vertreten durch:
1. Götz Hufenbach, Odenwaldstraße 4, 65824 Schwalbach am Taunus, (Geschäftsführer),
2. Martin Hantel, Bechemstraße 31, 47058 Duisburg, (Geschäftsführer), wurde am 14.04.2026 um 12:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 14.04.2026

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