Sicherungsmaßnahme

Braun Elektro Service GmbH

Gründau

Das Amtsgericht Hanau hat zur Braun Elektro Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.12.2025, Aktenzeichen 70 IN 553/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 553/25
Registerbezug
Hanau, HRB 96133
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
23.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Philip Konen
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Einbau und Vertrieb von Eletroanlagen, Elektrik,Umweltanlagen, regenerative Energien und ähnlichen Einrichtungen auf einen und fremden Gebäuden, der Verkauf von Strom und die damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: 70 IN 553/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Braun Elektro Service GmbH, Zum Eckhardsgraben 1, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 96133), vertr. d.: Dimitri Braun, Langer Rain 9, 63584 Gründau, (Geschäftsführer), ist am 23.12.2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philip Konen, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Str. 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 8509693-0, Fax: +49 69 8509693-29 bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 23.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten