Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Brauerei Carl Betz GmbH
Celle
Das Amtsgericht Celle hat zur Brauerei Carl Betz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.02.2026, Aktenzeichen 34 IN 92/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Celle
- Aktenzeichen
- 34 IN 92/25
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 100213
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 20.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1982
- Stammkapital
- 300.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Herstellung und Vertrieb von Bieren, flüssigen Zuckern sowie von Brauerei- und Getränkerohstoffen.
Veröffentlichungstext
34 IN 92/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brauerei Carl Betz GmbH, Waldweg 101-103, 29221 Celle (AG Lüneburg, HRB 100213), vertr. d.: Frauke Betz, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Celle, 19.02.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Celle, 19.02.2026