Insolvenzbekanntmachung
Brandes Gastronomie- und Beherbergungs UG (haftungsbeschränkt)
Winsen (Aller)
Das Amtsgericht Celle hat zur Brandes Gastronomie- und Beherbergungs UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 34 IN 28/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Celle
- Aktenzeichen
- 34 IN 28/20
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 206863
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
34 IN 28/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandes Gastronomie- und Beherbergungs UG (haftungsbeschränkt), Hüttenseepark 1, 29308 Winsen (Aller) (AG Lüneburg, HRB 206863), vertr. d.: Sabrina Brandes, Am Stellwerk 5, 29303 Bergen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Das Verfahren soll gem. § 207 InsO eingestellt werden, da die Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten nicht ausreicht.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 20.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 29.09.2026
Das Verfahren soll gem. § 207 InsO eingestellt werden, da die Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten nicht ausreicht.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 20.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 29.09.2026