Forderungsprüfung

Braker Wirtschaftsdienste GmbH

Brake (Unterweser)

Das Amtsgericht Nordenham hat zur Braker Wirtschaftsdienste GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.03.2026, Aktenzeichen 7 IN 28/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Nordenham
Aktenzeichen
7 IN 28/25
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 211319
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
09.03.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gebäudereinigung, Glasreinigung, Hol- und Bringedienst, hauswirtschaftliche Dienste, Sonderdienste, kaufmännische Tätigkeiten

Veröffentlichungstext

7 IN 28/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braker Wirtschaftsdienste GmbH, Claußenstraße 3, 26919 Brake (Unterweser) (AG Oldenburg, HRB 211319), vertr. d.: Frank Germeroth, Prickenweg 35, 26388 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur Gläubigerversammlung wird verlegt auf

Donnerstag, 28.05.2026, 10:00 Uhr, Saal III (Zi.6), Amtsgericht, Bahnhofstraße 56, 26954 Nordenham.

Es verbleibt dabei, dass die Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten wird.
Auch im Übrigen verbleibt es bei den Anordnungen aus dem gerichtlichen Beschluss vom 01.03.2026.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56, Elektonisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1270799934417-000214126 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Nordenham, 06.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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