Sicherungsmaßnahme
BPV Immobilien UG (haftungsbeschränkt)
Unna
Das Amtsgericht Dortmund hat zur BPV Immobilien UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.06.2026, Aktenzeichen 258 IN 60/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 258 IN 60/26
- Registerbezug
- Hamm, HRB 9939
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.06.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Dr. Sebastian Henneke
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 60/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9939 eingetragenen BPV Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Heinrich-Hertz-Straße 3, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hardy Pesch, und Herrn Torsten Blaes, Ulmenweg 2 b, 59439 Holzwickede
Geschäftszweig: Erwerb, Halten und Verwalten und Vermieten von eigenem Grundbesitz, insbesondere in Unna. Im Rahmen der letzten Fruchtziehung ist auch ein Verkauf von eigenem Grundbesitz zulässig.
ist am 05.06.2026, um 13:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
258 IN 60/26
Amtsgericht Dortmund, 05.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9939 eingetragenen BPV Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Heinrich-Hertz-Straße 3, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hardy Pesch, und Herrn Torsten Blaes, Ulmenweg 2 b, 59439 Holzwickede
Geschäftszweig: Erwerb, Halten und Verwalten und Vermieten von eigenem Grundbesitz, insbesondere in Unna. Im Rahmen der letzten Fruchtziehung ist auch ein Verkauf von eigenem Grundbesitz zulässig.
ist am 05.06.2026, um 13:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
258 IN 60/26
Amtsgericht Dortmund, 05.06.2026