Sicherungsmaßnahme
BP Gastro GmbH
Bergisch Gladbach
Das Amtsgericht Köln hat zur BP Gastro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2025, Aktenzeichen 70a IN 381/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 381/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 119188
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Henning Dohrmann
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Betrieb gastronomischer Objekte insbesondere Eiscafes, der Verkauf von Speiseeis, Konditoreiprodukten, Speisen, Getränke sowie die Erforschung und Entwicklung von Eisprodukten und Maschinen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 381/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 119188 eingetragenen BP Gastro GmbH, Hauptstr. 131, 51465 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bald, Hauptstr. 131, 51465 Bergisch Gladbach
Geschäftszweig: der Betrieb gastronomischer Objekte insbesondere Eiscafes, der Verkauf von Speiseeis, Konditoreiprodukten, Speisen, Getränke sowie die Erforschung und Entwicklung von Eisprodukten und Maschinen.
ist am 23.10.2025, um 08:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 381/25
Amtsgericht Köln, 23.10.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 119188 eingetragenen BP Gastro GmbH, Hauptstr. 131, 51465 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bald, Hauptstr. 131, 51465 Bergisch Gladbach
Geschäftszweig: der Betrieb gastronomischer Objekte insbesondere Eiscafes, der Verkauf von Speiseeis, Konditoreiprodukten, Speisen, Getränke sowie die Erforschung und Entwicklung von Eisprodukten und Maschinen.
ist am 23.10.2025, um 08:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 381/25
Amtsgericht Köln, 23.10.2025