Forderungsprüfung
Bozkurt
Reutlingen
Das Amtsgericht Tübingen hat zur Bozkurt eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen 26 IN 470/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Tübingen
- Aktenzeichen
- 26 IN 470/22
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 736149
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 16.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
26 IN 470/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nuh Bozkurt, geboren am 03.08.1993, Schlegelstraße 9, 72762 Reutlingen
Inhaber der BoNu Transporte e.K., Reutlingen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 736149
- Schuldner -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 29 bis 52 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 12.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nuh Bozkurt, geboren am 03.08.1993, Schlegelstraße 9, 72762 Reutlingen
Inhaber der BoNu Transporte e.K., Reutlingen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 736149
- Schuldner -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 29 bis 52 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 12.10.2026