Insolvenzbekanntmachung
Boyens Internationale Spedition GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Boyens Internationale Spedition GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.04.2026, Aktenzeichen 67a IN 24/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 24/26
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71718
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 13.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb einer Spedition.
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
67a IN 24/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Boyens Internationale Spedition GmbH, Appelhoff 5, 22309 Hamburg (AG Hamburg, HRB 71718), vertr. d.: Ute Boyens, (Geschäftsführerin), ist der Beschluss vom 31.03.2026 berichtigt worden.
Der Passus: "Der Schuldnerin werden angesichts ihrer Vermögensverhältnisse die Verfahrenskosten für das Eröffnungs- und Insolvenzverfahren gestundet
(§ 4 a Abs. 1,3 InsO), soweit die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um diese Kosten zu
decken (§§ 53, 54 InsO)." ist zu streichen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Hamburg, 10.04.2026
Der Passus: "Der Schuldnerin werden angesichts ihrer Vermögensverhältnisse die Verfahrenskosten für das Eröffnungs- und Insolvenzverfahren gestundet
(§ 4 a Abs. 1,3 InsO), soweit die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um diese Kosten zu
decken (§§ 53, 54 InsO)." ist zu streichen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Hamburg, 10.04.2026