Insolvenzbekanntmachung

BORUFA GmbH i. L.

Waldfischbach-Burgalben

Das Amtsgericht Pirmasens hat zur BORUFA GmbH i. L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 1 IN 26/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 26/18
Registerbezug
Zweibrücken, HRB 31110
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
21.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

1 IN 26/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BORUFA GmbH i. L., Am Sonnenhang 40, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 31110), vertr. d.: Michael Borell, Ott-Muck-Straße 29, 76891 Bruchweiler-Bärenbach, (Liquidator), ist am 18.09.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Pirmasens, 18.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens