Forderungsprüfung
Borscheid + Wenig GmbH
Diedorf
Das Amtsgericht Augsburg hat zur Borscheid + Wenig GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.06.2026, Aktenzeichen 5 IN 492/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 5 IN 492/22
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 7175
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 17.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
5 IN 492/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Borscheid + Wenig GmbH, Industriestraße 6, 86420 Diedorf, vertreten durch den Geschäftsführer Wenig Carlo
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 7175
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 10.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 263, 264 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Borscheid + Wenig GmbH, Industriestraße 6, 86420 Diedorf, vertreten durch den Geschäftsführer Wenig Carlo
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 7175
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 10.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 263, 264 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.06.2026