Sicherungsmaßnahme

Borchert Transporte GmbH

Egeln

Das Amtsgericht Magdeburg hat zur Borchert Transporte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.03.2026, Aktenzeichen 340 IN 547/25 (351).

Insolvenzgericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 547/25 (351)
Registerbezug
Stendal, HRB 33406
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
04.03.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
2.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Transportdienstleistungen.
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

340 IN 547/25 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Borchert Transporte GmbH, Hakeborner Weg 3a, 39435 Egeln, Transportdienstleistungen (AG Stendal, HRB 33406), vertr. d.: Steffen Borchert, (Geschäftsführer), ist am 04.03.2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Andere Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de, Internet: www.insolvenzverwalter-schmidt.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 04.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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