Sicherungsmaßnahme
Borchert Transporte GmbH
Egeln
Das Amtsgericht Magdeburg hat zur Borchert Transporte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.03.2026, Aktenzeichen 340 IN 547/25 (351).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 547/25 (351)
- Registerbezug
- Stendal, HRB 33406
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 04.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 2.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Transportdienstleistungen.
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
340 IN 547/25 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Borchert Transporte GmbH, Hakeborner Weg 3a, 39435 Egeln, Transportdienstleistungen (AG Stendal, HRB 33406), vertr. d.: Steffen Borchert, (Geschäftsführer), ist am 04.03.2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Andere Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de, Internet: www.insolvenzverwalter-schmidt.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 04.03.2026
Amtsgericht Magdeburg, 04.03.2026